Auto Kaufvertrag

Auto Kaufvertrag

Vermeiden Sie Rechtsstreitigkeit von vornherein. Wie? vielemobile.de erklärt Ihnen alle Einzelheiten.

Wie sieht der erfolgreiche Gebrauchtwagenankauf aus? Sie haben Ihren Wunschgebrauchtwagen besichtigt und den Preis verhandelt.  Sie fahren bestenfalls mehrere Jahre ohne Probleme mit Ihrem Gebrauchten herum.

Leider gibt es aber auch andere Fälle. Versteckte Mängel, Auseinandersetzungen  mit dem Verkäufer im Nachhinein, im schlimmsten Fall sogar der Gang vor Gericht. Völlig ausschließen können Sie Probleme nicht. Aber: Sie können viel Ärger vermeiden, wenn Sie einen unanfechtbaren Kaufvertrag abschließen.

Einen neutralen Kaufvertrag vom TÜV NORD finden Sie hier.

vielemobile.de erklärt die wichtigsten Inhalte rund um den Gebrauchtwagenkauf.

 

Der Kaufvertrag

Von einem mündlich Kaufverträge raten wir dringend ab!

Halten Sie alles, was besprochen wurde und was für beide wichtig ist, unbedingt schriftlich im Kaufvertrag fest. Denn wenn es später Streitigkeiten um den Kaufvertrag gibt und man sich nicht einigen kann, dann muss derjenige, der gegen den anderen einen Anspruch geltend macht beweisen, was im Detail mit wem vereinbart wurde.

Angaben zu Käufer und Verkäufer

Tragen Sie die genauen Angaben zur Person Ihres Vertragspartners, insbesondere die aktuelle Anschrift, in den Kaufvertrag ein. Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen und überprüfen Sie die Angaben Ihres Vertragspartners unbedingt. Verlassen Sie sich nicht auf Angaben im Kfz-Schein, im Kfz-Brief oder in der Zulassungsbescheinigung, denn diese Angaben können veraltet sein. Außerdem muss die Person, die im Schein/Brief/Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer bzw. Verkäufer des Fahrzeugs sein.

Probefahrt

Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Verursachen Sie während der Probefahrt einen Schaden am Fahrzeug, müssen Sie ihn  tragen.

Dasselbe gilt auch für die Verkehrsverstöße, wie z. B. Tempoverstoß oder Falschparken, die Sie während einer Probefahrt begehen.

Tipp: Es ist nicht unüblich, sich einen fachmännischen Eindruck über das Fahrzeug zu verschaffen. Fahren Sie zu einer Prüfstelle (z.B. DEKRA, TÜV etc.), um das Fahrzeug auf "Herz und Nieren" überprüfen zu lassen. Es empfiehlt sich, dieses vorher mit dem Verkäufer abzustimmen.

Auch bei einem Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer für Dinge, die er im Hinblick auf das Gebrauchtkraftfahrzeug ausdrücklich zugesichert hat. Klassisches Beispiel dafür ist ist die Zusicherung, dass der Wagen unfallfrei ist.  Trotz Ausschluss der Gewährleistung bleiben dem Käufer bestimmte Ansprüche grundsätzlich erhalten, zum Beispiel Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Täuschung des Verkäufers.

Wenn dem Verkäufer ein Fahrzeugmangel mutmaßlich bekannt war und er ihn trotzdem verschweigt, kann der Verkäufer unter Umständen auf Schadensersatz verpflichtet werden.

Tipp: Wenden Sie sich in einem solchen Fall am besten an einen kompetenten Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.

Der Verkäufer haftet für Angaben, von denen er weiß, das ist dann Vorsatz.  Grob fahrlässig handelt der Verkäufer, wenn er ahnt, dass Angaben falsch sind.

Beispiel: Sichert der Verkäufer zu, dass das Fahrzeug unfallfrei ist und hat den Schaden nach einem Unfall selber repariert, handelt er grob fahrlässig.

Abtretung von Ansprüchen

Abtretung bedeutet, dass ein Anspruch von einer Person auf eine andere Person durch Vertrag (Abtretung) übergeht.

Beispiel I: Es kann auch sein, dass der Verkäufer vom Voreigentümer selbst getäuscht wurde – zum Beispiel hat der ihm einen Unfallschaden verschwiegen. Dann könnte der Verkäufer von seinem Voreigentümer Schadensersatz verlangen. Aber er hat gar keinen Schaden, weil er ja das Fahrzeug ohne Hinweis auf den Unfall zu einem guten Preis weiterverkaufen konnte. Diesen Anspruch kann er an den neuen Käufer abtreten, der ja der eigentliche Geschädigte ist.

Beispiel II: Der Vorverkäufer hatte, anders als der Verkäufer mit dem mobile.de Muster-Kaufvertrag, gar keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbart und haftet, zum Beispiel wegen einer defekten Standheizung, noch auf Mängelbeseitigung. Davon hat der letzte Käufer ohne Abtretung nichts.

Unbeschränktes Eigentum

Vergewissern Sie sich, dass das angebotene Fahrzeug im alleinigen Eigentum des Verkäufers ist, d.h. dass das Eigentum nicht beschränkt ist. Als Beschränkungen kommt vor allem fremdes Mit-Eigentum oder eine Sicherungsübereignung in in Betracht.

Ein Beispiel für Miteigentum: Der Ehemann verkauft das Familienauto, dieses wurde vom Geld beider Ehepartner angeschafft.  Das Fahrzeug lief auf seinen Namen. Deshalb ist es aber noch lange nicht seins allein! Die Ehefrau ist zumindest  Miteigentümerin und könnte vom Käufer die Rückgabe verlangen.

Ein Beispiel für Sicherungseigentum: Das Auto ist finanziert und liegt zur Sicherung der Finanzierung bei der Bank. Lassen Sie sich im Kaufvertrag zusichern, dass er alleiniger Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist.

Kilometer Leistung des Fahrzeugs

Die km-Leistung können Sie auf dem Tacho des Fahrzeugs ablesen. Bei einem Austauschmotor benötigt der Käufer zusätzlich die Laufleistung des Austauschmotors.

Zahl der Vorbesitzer

Die Anzahl der Vorbesitzer bestimmt auch den Wert des Autos. Wenn Sie ein Auto aus 1. Hand kaufen, ist es in der Regel etwas teurer als aus 2. oder 3. Hand. Wieviel Vorbesitzer es gibt, können Sie in der Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) sehen.

Bezahlung

Schließen Sie jedes Risiko aus. Die Geldübergabe zwischen Käufer und Verkäufer könnte in einer Bankfiliale stattfinden. Oder Sie nuten einen Drittanbieter wie EasyCarPay. Prüfen Sie ggf., ob ein Treuhand-Service angeboten wird.

Ort, Datum, Uhrzeit

Die Angaben von Ort, Datum und Uhrzeit sind aus den nachfolgenden Gründen relevant:

Zum Einen startet mit dieser Angabe die Frist zur Ummeldung des Fahrzeugs, sofern diese zwischen den Parteien im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Zum Anderen schützen Sie sich vor Ansprüchen, sollte der neue Käufer unmittelbar nach dem Erwerb mit dem Fahrzeug einen Unfall verursachen.

Unterschrift des Käufers / Verkäufers

Erst durch beide Unterschriften wird der Kaufvertrag zu einer Urkunde und hat dadurch Beweiskraft.

Übergabebestätigung

Nach Kaufvertragsabschluss meldet der Verkäufer das Fahrzeug ab und übergibt das abgemeldete Fahrzeug dem Käufer. Quittieren Sie sich den Erhalt des Fahrzeugs gegenseitig auf dem Kaufvertrag. Wann und wie die Zahlung erfolgen soll, regeln Sie gemeinsam im Kaufvertrag.

Fahrzeug Identifikations-Nummer

Versäumen Sie nicht, die im Musterkaufvertrag angegebene Fahrzeug-Id-Nummer mit der Nummer in der Zulassungsbescheinigung und der Nummer am Fahrzeug abzugleichen. Nur hierüber ist das Fahrzeug eindeutig identifizierbar.

 

Gute Fahrt und viele Grüße aus Bielefeld!